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Hallennutzung / Regeln

Nutzungsregeln Tennishalle TC Schwarz-Weiß Schwabelweis e.V.

Allgemeine Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden 

Die Allgemeinen Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden Beim TC Schwarz-Weiß Schwabelweis e.V. (nachfolgend TCS) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem TCS und den jeweiligen Mietern in der Tennishalle. Mit dem Erwerb von Saisonbuchungen oder Einzelstunden gelten diese Bedingungen als vereinbart.

Anmietung Hallenstunden 

Die Anmietung von Stunden in der Tennishalle des TCS, erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Tennisspielens. 

Vermietung fristiger Hallenstunden (Abonnements) 

Der Mietvertrag bei Anmietung eines Hallenplatzes für eine gesamte Saison kommt verbindlich zustande durch Abgabe einer Buchung gem. nachstehenden Möglichkeiten und der anschließenden schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung durch den TCS. Die Buchung kann erfolgen durch 

  • die persönliche Abgabe eines unterschriebenen Anmeldevordrucks 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an info@schwabelweis-tennis.de. 

Vermietung einzelner Hallenstunden 

Bei der Anmietung einzelner noch freier Hallenstunden kommt der Mietvertrag ausschließlich durch eine Online-Buchung über das Internetportal eBusy unter schwabelweis-tennis.ebusy.de/court-module/2615 zustande. Vor einer Online- Buchung im Internetportal ist einmalig eine persönliche Registrierung des Mieters erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung und Buchung einer einzelnen Hallenstunde erhalten die Mieter einen Buchungsbeleg, der die verbindliche Buchung bestätigt. Vorrangig spielberechtigt für diese Einzelstunden sind ausschließlich die Mieter mit einer elektronischen Buchungsbestätigung. Zum Nachweis hat der jeweilige Mieter die elektronische Buchungsbestätigung zu Kontrollzwecken mit sich zu führen. Der TCS behält sich das Recht vor, die Anzahl der im Voraus zu buchenden Einzelstunden pro Monat zu reglementieren.

Platzbelegung 

Der Verein ist für die Vergabe der einzelnen Plätze an die Mieter der Tennishalle verantwortlich. Der Verein behält sich vor, die zugeteilten Plätze während der jeweiligen Laufzeit des Mietvertrages zu ändern und die zugeteilten Plätze für besondere Zwecke (z.B. Turniere, notwendige Reparaturen, Säuberung der Halle, etc.) gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten in Anspruch zu nehmen.

Buchungsbestätigung/ Stornierung / Widerruf 

Wird der Buchungsbestätigung / Rechnung von dauerhaft bzw. saisonweise gebuchten Stunden nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim TCS widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich. Stornierungen von online gebuchten Einzelstunden über das Internetportal eBusy sind bis 48 Stunden im Voraus möglich. Verbindlich gebuchte Einzelstunden sind über eBusy zu bezahlen.

Tennisstunden mit Trainer 

Die Anmietung von Tennishallenstunden in Verbindung mit einem Tennistrainer, der keinen gesonderten Vertrag mit dem TCS hat, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vereins-Vorstandes.

Bevollmächtigte 

Die Vorstände des TC Schwarz-Weiß Schwabelweis e.V. handeln im Rahmen der Vergabe einzelner Hallenstunden als Bevollmächtigte des TCS.

Mitwirkungspflicht des Hallenmieters 

Der Hallenmieter sichert zu, dass die von ihm im Rahmen der Buchung bzw. des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Hallenmieter verpflichtet sich, dem TCS jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des TCS die Daten zu bestätigen.

Hallenmietpreise / Saisonzeiten 

Die Hallenmietpreise werden zu Beginn einer jeden Hallensaison festgelegt und durch gesonderten Preisaushang und im Internetauftritt unter www.schwabelweis-tennisde/tennishalle bekannt gegeben. 

  • Dauer der Wintersaison: 1. Oktober bis 30. April des nachfolgenden Kalenderjahres 

Rechnungslegung/ Zahlung des Mietpreises 

Rechnungen werden per Mail oder über eBusy übersandt. Für Einzelstunden erfolgt die Rechnungslegung durch das Internetportal eBusy. Der Hallenmieter ist verpflichtet, entsprechend der Buchungsbestätigung/Rechnung, den Rechnungsbetrag bis zum ausgewiesenen Datum zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt per Lastschriftverfahren gemäß dem der Hallenstunden-buchung beigefügten SEPA-Mandats oder mit Paypal. Die Miete ist auch dann fällig, wenn gemietete Stunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Krankheit, Urlaub) nicht in Anspruch genommen werden. Eine Mietpreisminderung infolge zeitweiligen Energieausfalls und/oder durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

Verhinderung des Mieters/Ersatzmieter 

Der Mieter haftet gegenüber dem TCS auch bei der Weitergabe der Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und evtl. durch Dritte entstehende Schäden. 

Kündigung des Mietvertrages 

Der TCS behält sich im Falle von Verstößen gegen die Hallenordnung die fristlose Kündigung vor. Die Kündigung des Mietvertrages durch den TCS kann nur aus wichtigem Grund erfolgen (siehe hierzu Abschnitte V. Abs. 1). Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung des Mietvertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform. 

Datenspeicherung und Videoüberwachung

  1. Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, EMail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.
  2. Die Tennishalle wird videoüberwacht. Mit Buchung eines Abonnements oder Einzelstunde sowie durch das Betreten des Geländes der Tennishalle erfolgt die Zustimmung zur Videoüberwachung. Die Videoüberwachung wird lediglich eingesetzt, um das Hausrecht und die ordnungsgemäße Hallenbenutzung zu überwachen. Der TCS hat ein berechtigtes Interesse daran, dass die Tennishalle nur buchungsgemäß genutzt wird und keine unberechtigte Nutzung, d.h. ohne Zahlung der Gebühr erfolgt. Ferner hat der TCS ein Interesse daran, Rechtsverstöße (z.B. Sachbeschädigung, Diebstahl) bezüglich der im Außenbereich gelegenen Tennishalle zu vermeiden. Es erfolgt keine öffentliche Darstellung der Videoaufnahmen. 

Schadenersatzansprüche 

Der TCS behält sich im Falle von Beschädigungen aller Art durch den Mieter, sowie Nichtzahlung der Hallenmiete, Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. 

Hallenordnung 

  1. Das Betreten und Benutzen der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Die Halle ist ausschließlich mit sauberen und abriebsfesten Tennisschuhen zu betreten. 
  3. Es darf nur in Tenniskleidung gespielt werden. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden. 
  4. Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, darf die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden. Eine Spieleinheit beträgt 60 Minuten (volle Stunde).
  5. Das Rauchen sowie das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet.
  6. Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas sind aus Sicherheitsgründen in der Tennishalle nicht erlaubt. Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Speisen – mit Ausnahme von sportspezifischer Nahrung. 
  7. Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden. 
  8. Trainer*innen, die Einzel-, Mannschafts- oder Jugendtraining in der Halle geben, müssen das gesamte Trainingsmaterial nach der letzten Trainingsstunde des Tages einsammeln und ordnungsgemäß lagern. Die Trainer*innen führen die Aufsicht für die Kinder- und JugendTrainingsgruppe. Sie sorgen dafür, dass die Regeln der Nutzungsordnung von den Kindern und Jugendlichen eingehalten werden. Trainingsteilnehmer, die die Regeln missachten, können von den Trainer*innen temporär vom Training ausgeschlossen werden. 
  9. Der Mieter des Platzes und jeder Benutzer haftet vollumfänglich für von ihm verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind dem TCS (info@schwabelweis-tennis.de) unverzüglich schriftlich anzuzeigen, seien sie selbst verursacht oder festgestellt. 
  10. Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn die entsprechende Hallenstunde angemietet wurde. Die Hallenmiete ist auch zu entrichten, sofern der Mieter seine angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Stunde nicht vermietet ist.
  11. Während der Sommerspielzeit dürfen die autorisierten Trainer des TCS das Tennistraining im Falle von Regenwetter in der Halle fortsetzen. Sie besitzen ein Spielvorrecht gegenüber Mieter einzelner Stunden. Ein Vorrecht auf die Nutzung gegenüber Dauerbuchern haben sie jedoch nicht! 
  12.  Die Notausgangstüren sind nur im Notfall zu öffnen. 
  13. Alle technischen Einrichtungen in der Tennishalle werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des Vereins bedient. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
  14. Der erweiterte Vorstand des TCS ist berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Jedes Mitglied und jeder Hallenmieter haben den Anweisungen dieses Personenkreises Folge zu leisten. Der vorstehende Personenkreis des Vereins übt das Hausrecht für den Verein aus. 
  15. Eine Temperatur von 12-15 Grad kann man bei niedrigen Außentemperaturen als angemessen einordnen. Extreme Tagestemperaturen von unter minus 15 Grad können als höhere Gewalt erachtet werden. 

Haftungsausschluss

Das Tennisspielen in der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters. Sportunfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Vorstand des TCS zu melden. Eine Haftung des Vereins und seiner Bevollmächtigten sowie seiner Mitarbeiter und Aushilfen und des Eigentümers des Geländes gegenüber den Mitgliedern und Mietern ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen oder Fahrrädern. Sofern durch höhere Gewalt Umstände eintreten, die den ordnungsgemäßen Spielbetrieb nicht zulassen, übernimmt der Verein keine Haftung für den entsprechenden Nutzungsausfall.

Geltungsbereich / Gerichtstand / Sonstiges 

Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Hallenmieter und dem Verein gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für die Buchung von Tennishallenstunden über das Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Regensburg. Der TCS wird durch den Vorstand des Vereins vertreten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem geschäftsführenden Vorstand vertreten. Sie sind Vorstand im Sinne §26 BGB. Anregungen und Wünsche zu dieser Hallennutzungsregeln sind schriftlich an info@schwabelweis-tennis.de zu richten.